In der Regel werden die Kosten für Diagnostik und Therapie von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Sie können uns direkt mit der Versicherungskarte aufsuchen.
Über die von den Krankenkassen zu erstattende Leistungsangebote hinausgehende Untersuchungen, Stellungnahmen oder Befundberichte stellen wir Ihnen nach vorheriger Absprache nach GOÄ in Rechnung.
Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).
Kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen sind mit den Privatkrankenkassen im Rahmen der GOÄ geregelt und werden entsprechend den normalen Steigerungssätzen übernommen. Spezielle Psychotherapien müssen von den Krankenkassen durch ein Gutachterverfahren genehmigt werden.
Versäumte Termine:
Sollten Sie verhindert sein, einen Termin wahrzunehmen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie diesen Termin so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Werktage zuvor, absagen. Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Wir behalten uns vor, Ihnen nicht rechtzeitig oder nicht abgesagte Behandlungen in Rechnung zu stellen, da die Termine nur für Sie reserviert sind.